Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 37: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht entschied im Fall B.D. gegen den Gemeinderat W. und das Bezirksamt B. über die angemessene Wohnungsgrösse eines sorgeberechtigten Elternteils, dessen Kind fremd platziert ist. Die Beschwerdeführerin hat das Recht, ihre elterlichen Pflichten wahrzunehmen, einschliesslich des Kontakts mit ihrem Sohn und der Möglichkeit, ihn in ihrer eigenen Wohnung zu empfangen. Das Gericht betonte, dass die individuellen Umstände der Betroffenen bei der Gewährung von materieller Hilfe berücksichtigt werden müssen. Es wurde festgestellt, dass der Sohn weiterhin zum Haushalt der Beschwerdeführerin gehört und sie eine beschränkte Unterstützungseinheit bilden. Die Existenzsicherung des Sohnes im Kinderheim `K.` fällt unter das Betreuungsgesetz, aber sein Anspruch auf eine angemessene Wohnmöglichkeit bei der sorgeberechtigten Person darf nicht vernachlässigt werden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 37 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 23.10.2009 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 Sozialhilfe 205 VII. Sozialhilfe 37 Wohnkosten. Angemessene Wohnungsgrösse eines sorgeberechtigten Elternteils,... |
Schlagwörter: | ächlich; Wohnung; Aufenthalt; Recht; Besuch; Sozialhilfe; Anspruch; Rechte; Wohnungsgrösse; Verhältnisse; Möglichkeit; Besuche; Verwaltungsgericht; Zimmer; Wohnkosten; Elternteils; Urteil; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Gemeinderat; Bezirksamt; Erwägungen; Zusprechung; Hilfe; Umstände; Inhaberin |
Rechtsnorm: | Art. 273 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.